Dipl.- Ingenieure R. + G. Grein
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Aus unserer Reihe: WAS MAN WEISS , WAS MAN WISSEN SOLLTE
Vorsicht bei betrügerischen Berufsbezeichnungen
In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat nun das OLG München warnend wie klarstellend zugleich verbraucherfreundlich entschieden:
Es komme nicht entscheidend darauf an, ob etwa "nur" eine ungeschütze Berufsbezeichnung ( Gutachter, Sachverständiger o.a.) benutzt werde, primär habe vielmehr im Vordergrund zu stehen, inwieweit die verwendete Berufsbezeichnung geeignet sei , bei Verbrauchern oder der Allgemeinheit infolge nicht sicher erwiesener Qualifikation der täuschende Eindruck erweckt werden könne , es handele sich bei der/dem Werbenden um eine Person von
- fachspezifischer einschlägiger Ausbildung
- explizirter Sachkunde
- weit überdurchschnittlichem Fachwissen
- langjähriger Berufserfahrung.
Fehle es auch nur an einer dieser wichtigen Eigenschaften, müsse regelmäßig geprüft werden, ob neben einem zivilrechtlichen Aspekt (Rückforderung gezahlten Honorares, Schadenersatz infolge Verwendung fehlerhafter Gutachtensaussagen) insbesondere nicht auch ein strafrechtlicher Rahmen (§§ 132, 263 StGB) infolge Betruges gegeben, wobei ein strafrechtliches Emittlungsverfahren in die Wege zu leiten sei !
Es sei unerheblich, welche Berufsbezeichnung ( Gutachter, Experte usw.) im Einzelfall geführt werde , maßgeblich sei bereits, inwieweit das Vorliegen eine Täuschungshandlung gegeben sei.
Frau Erna Müller-Zippendorff (Name geändert) und selbst ihr Ehemann Karl Gustav glaubte, ganz sicher zu wissen, ein Fachanwalt erhalte seine heraushebende Zusatzbezeichnung nach entsprechender gründlicher Zusatzausbildung und Prüfung , die er alsdann lebenslang z.B auf Briefkopf und sonstwo benutzen dürfe.
Dem ist aber nicht so.
Vielmehr muss nach bestandener Zusatzausbildung schon bald nach geraumer Zeit bereits das erste Auffrischungsseminar besucht und bestanden werden, damit der interessante Zusatztitel nicht verlorengeht . So führt schon beispielsweise eine Frist zur Seminar-Anmeldung versäumt zu haben zum Verlust.
Benötigt man einen wirklichen Fachanwalt mit noch gültiger Fach-Zulassung , kann man sich praktischerweise an den kostenfreien Service seiner regionalen Anwaltskammer (z.B RA-Kammer Koblenz) wenden und bittet dort formlos per Kontakt-Formular unter Benennen des Fachgebietes und des selbst definierten maximalen Entfernungsradiuses um Anschriften aus der Region.
Meist ziemlich rasch erhält man bis zu fünf Anschriften von geprüften fortgebildeten Fachanwälten.
Kurzum: sehr praktisch , nützlich , bürgernah .
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