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Aus unserer Reihe: WAS MAN WEISS , WAS MAN WISSEN SOLLTE
12 goldene Regeln
beim Hauskauf genau beachten
- Fehlkauf vermeiden -
Regel 1
plakativ werbliche Aussagen wie etwa " unabhängig " kaum verlässlich
Regel 2
größte Vorsicht vor blitzschnell erstellten Wertgutachten
Regel 3
Ortsbesichtigungen stets absolut unerlässlich
Videobesichtgungen teils extrem ungenau
Regel 4
immer absolut ganz neuen amtl. Lageplan vorlegen lassen
Regel 5
Objektbezeichnung sehr präzise verlangen
Regel 6
Bauscheindatum und Baubeginn nie identisch
Regel 7
Bauzeichnung aus Bauantrag meist nicht identisch mit Ausführung Regel 8
konkrete Gebäudegröße stets örtlich genau prüfen
Regel 9
Angaben zur Wohnflächengröße korelliert nie mit Gebäudegröße
Regel 10
Verlässlichkeit Energieausweis besser nicht zu ernst nehmen
Regel 11
technische Baulasten sorgfältig ermitteln u. bewerten lassen
Regel 12
Vorsicht bei Berufsbezeichnung "Experte",
es handelt sich nie um einen geregelter Ausbildungsberuf, keine staatl. Prüfung
jeder kann sich diesen "Titel" rein privat selbst zulegen
WIE EHRLICH SIND EXPOSES WIRKLICH ?
es kommt immer auf den Verfasser an , auf den seriösen Autor an !
ist er frei, wirklich ganz frei von Eigen- oder Firmeninteressen ?
Oder besteht doch ein ganz klein erscheinendes Eigeninteresse ?
Vorsicht bei betrügerischen Berufsbezeichnungen
" Gutachter " , " Experte " , " Sachverständiger "
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung entschied kürzlich das OLG München ebenso warnend wie klarstellend:
Es komme maßgeblich darauf an, ob etwa "nur" eine ungeschütze Berufsbezeichnung ( Gutachter, Sachverständiger , Experte o.a.) verwendet wird, vielmehr sei entscheidend, inwieweit die verwendete unzulässige Berufsbezeichnung geeignet war, beim Verbraucher (oder der Allgemeinheit) eine Täuschung über den zu erwartenden konkreten fachlichen Ausbildungsstand hervorzurufen.
Der Verbraucher muss regelmäßig darauf vertauen können, dass bei Berufsbezeichnungen der vorliegenden Art stets eine besondere berufliche Qualifikation und Erfahrung besteht, die insbesondere daran zu ermessen
ist, ob Anforderungskriterien nachstehender Güte erweislich vorliegen ( Dokumente etc.) :
- fachspezifischer staatl. geprüfter Ausbildungsweg
- außergewöhnlich hohe Sachkunde
- weit überdurchschnittliches Fachwissen
- langjähriger Berufserfahrung.
Fehle es auch nur an einer dieser beutenden Eigenschaften, müsse regelmäßig geprüft werden, ob neben zivilrechtlichen Aspekten (Rückforderung gezahlten Honorares, Schadenersatz wegen vorgetäuscchter Qualifikation ) zusätzlich ein strafrechtlicher Rahmen (§§ 132, 263 StGB) infolge Betruges gegeben, sei, weshalb ein strafrechtliches Emittlungsverfahren unvermeidbar !
Bereits der Betrugsversuch ist strafbar.
Es sei unerheblich, welche Berufsbezeichnung ( Gutachter, Experte, Spezialist usw.) im Einzelfall geführt wird , maßgeblich sei bereits, inwieweit eine Täuschungshandlung gegeben sei.
Frau Erna Müller-Zippendorff (Name geändert) und selbst ihr Ehemann Karl Gustav glaubte, ganz sicher zu wissen, ein Fachanwalt erhalte seine heraushebende Zusatzbezeichnung nach entsprechender gründlicher Zusatzausbildung und Prüfung , die er alsdann lebenslang z.B auf Briefkopf und sonstwo benutzen dürfe.
Dem ist aber nicht so.
Vielmehr muss nach bestandener Zusatzausbildung schon bald nach geraumer Zeit bereits das erste Auffrischungsseminar besucht und bestanden werden, damit der interessante Zusatztitel nicht verlorengeht . So führt schon beispielsweise eine Frist zur Seminar-Anmeldung versäumt zu haben zum Verlust.
Benötigt man einen wirklichen Fachanwalt mit noch gültiger Fach-Zulassung , kann man sich praktischerweise an den kostenfreien Service seiner regionalen Anwaltskammer (z.B RA-Kammer Koblenz) wenden und bittet dort formlos per Kontakt-Formular unter Benennen des Fachgebietes und des selbst definierten maximalen Entfernungsradiuses um Anschriften aus der Region.
Meist ziemlich rasch erhält man bis zu fünf Anschriften von geprüften fortgebildeten Fachanwälten.
Kurzum: sehr praktisch , nützlich , bürgernah .
Unverbindlich anrufen - telefonisch kurze Erstberatung ist zunächst kostenfrei
✆ 0151 5128 8709
oder benutzen Sie gerne unser unverbindliches Kontaktformular.