Dipl.- Ingenieure R. + G. Grein

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Aus unserer Reihe:  WAS MAN WEISS , WAS MAN  WISSEN SOLLTE

Vorsicht bei betrügerischen Berufsbezeichnungen

" Gutachter " , " Experte " , " Sachverständiger "

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat unlängst  das OLG München warnend wie ebenso klarstellend  verbraucherfreundlich entschieden:

Es komme nicht entscheidend darauf an, ob etwa  "nur" eine  ungeschütze Berufsbezeichnung ( Gutachter, Sachverständiger , Experte  o.a.)  benutzt wurde, primär sei entscheidend, inwieweit die verwendete unzulässige Berufsbezeichnung geeignet sei , beim Verbraucher oder der Allgemeinheit zufolge nicht  erwiesener Qualifikation  der  eine Täuschung dahingehend hervorzurufen , es handele sich bei der/dem Werbenden um eine Person von

  • fachspezifischer staatl. geprüfter Ausbildung
  • außergewöhnlicher überdurchnittlich  hoher Sachkunde
  • weit überdurchschnittlichem Fachwissen
  • langjähriger Berufserfahrung.

Fehle es auch nur an einer dieser wichtigen Eigenschaften, müsse  regelmäßig geprüft werden, ob neben einem zivilrechtlichen Aspekt (Rückforderung gezahlten Honorares, Schadenersatz wegen vorgetäuscchter Qualifikation ) außerdem nicht  ein strafrechtlicher Rahmen (§§ 132, 263 StGB) infolge Betruges gegeben, wobei ein strafrechtliches Emittlungsverfahren in die Wege zu leiten sei !

Bereits der Betrugsversuch ist strafbar.

Es sei unerheblich, welche Berufsbezeichnung  ( Gutachter, Experte usw.) im Einzelfall geführt wurde , maßgeblich sei bereits, inwieweit das Vorliegen eine Täuschungshandlung gegeben sei.     





Frau Erna Müller-Zippendorff (Name geändert) und selbst ihr Ehemann Karl Gustav glaubte, ganz sicher zu wissen, ein Fachanwalt erhalte seine heraushebende Zusatzbezeichnung nach  entsprechender gründlicher Zusatzausbildung und Prüfung , die er alsdann lebenslang  z.B auf Briefkopf und sonstwo benutzen dürfe.

Dem ist aber nicht so.

Vielmehr muss nach bestandener Zusatzausbildung schon bald nach geraumer Zeit bereits das erste Auffrischungsseminar besucht und bestanden werden, damit der interessante  Zusatztitel nicht verlorengeht . So führt schon beispielsweise eine Frist zur Seminar-Anmeldung versäumt zu haben zum Verlust.

Benötigt man einen wirklichen Fachanwalt mit noch gültiger Fach-Zulassung , kann man sich praktischerweise an den kostenfreien Service seiner regionalen Anwaltskammer (z.B RA-Kammer Koblenz) wenden und bittet dort  formlos per Kontakt-Formular unter Benennen des Fachgebietes und des selbst definierten maximalen Entfernungsradiuses um Anschriften aus der Region.

Meist ziemlich rasch erhält man bis zu fünf Anschriften von geprüften fortgebildeten Fachanwälten.

Kurzum:  sehr praktisch , nützlich , bürgernah .


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