News
Reihe: WAS MAN WEISS , WAS MAN WISSEN SOLLTE
ist ihre neue Grundsteuer fehlerfrei und für Sie vorteilhaft ermittelt
Vorsicht auch bei Schenkung
Fallstricke können entgegenstehen
Fallstricke erkennen, oft sehr verborgen
was verbirgt sich wirklich hinter mindestens 5 bautechnischen Fachbegriffen ?
fachtechnisch fehlerfrei und günstig für Sie beantwortet ?
Bei Fragen einfach kurz anrufen.
12 goldene Regeln
beim Hauskauf genau beachten
- Fehlkauf vermeiden -
Regel 1
plakativ werbliche Aussagen wie etwa " unabhängig " kaum verlässlich
Regel 2
größte Vorsicht vor blitzschnell erstellten Wertgutachten
Regel 3
Ortsbesichtigungen stets absolut unerlässlich
Videobesichtgungen teils extrem ungenau
Regel 4
immer absolut ganz neuen amtl. Lageplan vorlegen lassen
Regel 5
Objektbeschreibung sehr präzise verlangen
Regel 6
Bauscheindatum und Baubeginn nie identisch
Regel 7
Bauzeichnung aus Bauantrag oft nicht identisch mit Ausführung Regel 8
konkrete Gebäudegröße stets örtlich genau prüfen
Regel 9
Angaben zur Wohnflächengröße korelliert nie mit Gebäudegröße
Regel 10
Energieausweis besser nicht zu ernst nehmen
Regel 11
technische Baulasten sorgfältig ermitteln u. bewerten lassen
Regel 12
Vorsicht bei Berufsbezeichnung "Experte" o.ä.
vorsicht es handelt sich nie um Person mit geeignetem Beruf
oft fehlt staatliches Examen
jeder kann sich diesen "Titel" selbst zulegen
WIE EHRLICH SIND EXPOSES TATSÄCHLICH ?
es kommt immer auf den Verfasser an , auf den seriösen bautechnisch kundigen Autor !
ist er obendrein frei, wirklich frei von Eigen- , Fremd- oder Firmeninteressen ?
Oder besteht doch ein ganz klein erscheinendes Eigeninteresse ?
Ist er vielleicht an fremde Weisungen gebunden ?
das Tragen gelber Schutzwesten ersetzt keine Fachkunde:
Vorsicht bei betrügerischen Berufsbezeichnungen
" Gutachter " , " Experte " , " Sachverständiger "
Das Tragen gelber Schutzwesten beweist keine hinreichende Fachkunde
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung entschied kürzlich das OLG München ebenso warnend wie klarstellend:
Es komme maßgeblich darauf an, ob etwa "nur" eine ungeschütze Berufsbezeichnung ( Gutachter, Sachverständiger , Experte o.a.) verwendet wird, vielmehr sei entscheidend, inwieweit die verwendete unzulässige Berufsbezeichnung geeignet war, beim Verbraucher (oder der Allgemeinheit) eine Täuschung über den zu erwartenden konkreten fachlichen Ausbildungsstand hervorzurufen.
Der Verbraucher darf regelmäßig darauf vertauen können, dass bei Berufsbezeichnungen der vorliegenden Art stets eine besondere berufliche Qualifikation und Erfahrung besteht, die insbesondere daran zu ermessen
ist, ob Anforderungskriterien nachstehender Güte erweislich vorliegen ( Dokumente etc.) :
- fachspezifischer staatl. geprüfter Ausbildungsweg mit Abschluss
- außergewöhnlich hohe Sachkunde
- weit überdurchschnittliches Fachwissen
- langjährige Berufserfahrung auf sachverständigem Fachgebiet
Fehle es auch nur an einer dieser bedeutenden Eigenschaften, müsse regelmäßig geprüft werden, ob neben zivilrechtlichen Aspekten (Rückforderung gezahlten Honorares, Schadenersatz wegen vorgetäuscchter Qualifikation ) zusätzlich ein strafrechtlicher Rahmen (§§ 132, 263 StGB) infolge Betruges gegeben, sei, weshalb ein strafrechtliches Emittlungsverfahren unvermeidbar !
Bereits der Betrugsversuch ist strafbar.
Es sei unerheblich, welche Berufsbezeichnung ( Gutachter, Experte, Spezialist usw.) im Einzelfall geführt wird , maßgeblich sei bereits, inwieweit eine Täuschungshandlung gegeben sei.
Frau Erna Müller-Zippendorff (Name geändert) und selbst ihr Ehemann Karl Gustav glaubte, ganz sicher zu wissen, ein Fachanwalt erhalte seine heraushebende Zusatzbezeichnung nach entsprechender gründlicher Zusatzausbildung und Prüfung , die er alsdann lebenslang z.B auf Briefkopf und sonstwo benutzen dürfe.
Dem ist aber nicht so.
Vielmehr muss nach bestandener Zusatzausbildung schon bald nach geraumer Zeit bereits das erste Auffrischungsseminar besucht und bestanden werden, damit der interessante Zusatztitel nicht verlorengeht . So führt schon beispielsweise eine Frist zur Seminar-Anmeldung versäumt zu haben zum Verlust.
Benötigt man einen wirklichen Fachanwalt mit noch gültiger Fach-Zulassung , kann man sich praktischerweise an den kostenfreien Service seiner regionalen Anwaltskammer (z.B RA-Kammer Koblenz) wenden und bittet dort formlos per Kontakt-Formular unter Benennen des Fachgebietes und des selbst definierten maximalen Entfernungsradiuses um Anschriften aus der Region.
Meist ziemlich rasch erhält man bis zu fünf Anschriften von geprüften fortgebildeten Fachanwälten.
Kurzum: sehr praktisch , nützlich , bürgernah .
Vorsicht bei feuchten Kellerwänden: Ihre Gebäudeversicherung
lehnt in aller Regel bei Grundwasseraustritt jeglichen Schadenersatz ab
. das bdeutet aber nicht, dass nun rund um ihr Haus aufgegraben werden müsste, damit ein flächenhafter Zugang zum undichten Mauerwerk geschaffen sei.
Es gibt geprüfte Methoden mit der erschreckenden Terminologie
"Injektionstechnik". Dabei werden die " Injektionen " allerdings auf
der KeIlerwand-Innenseiten eingebracht, damit die Kellerwand ihre Dichtefunktion kurzfristig wiedererlangt. Wichtig ist allerdings, dass zu dem Injektionsmittel eine unabhängige staatliche Zulassung vorliegt, mittels der eine lebenslange Wirksamkeit nachgewiesen werden kann !
Ersatzmittel ohne staatliche Zulassung verlieren nämlich ihre Wirksamkeit nach ca. 10... 20 Jahren, erscheinen dabei preislich günstiger.
Wie bei anderen Dingen so sei auch hier der Merksatz in Erinnerung
gerufen: billig ist teuer, muss man es letztlich doch immer 2 x bezahlen !
Unverbindlich anrufen - telefonisch kurze Erstberatung ist zunächst kostenfrei
✆ 0151 5128 8709
oder benutzen Sie gerne unser unverbindliches Kontaktformular.