Dipl.- Ingenieure R. + G. Grein
News
Aus unserer Reihe: WAS MAN WEISS , WAS MAN WISSEN SOLLTE
Vorsicht bei betrügerischen Berufsbezeichnungen
" Gutachter " , " Experte " , " Sachverständiger "
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat unlängst das OLG München warnend wie ebenso klarstellend verbraucherfreundlich entschieden:
Es komme nicht entscheidend darauf an, ob etwa "nur" eine ungeschütze Berufsbezeichnung ( Gutachter, Sachverständiger , Experte o.a.) benutzt wurde, primär sei entscheidend, inwieweit die verwendete unzulässige Berufsbezeichnung geeignet sei , beim Verbraucher oder der Allgemeinheit zufolge nicht erwiesener Qualifikation der eine Täuschung dahingehend hervorzurufen , es handele sich bei der/dem Werbenden um eine Person von
- fachspezifischer staatl. geprüfter Ausbildung
- außergewöhnlicher überdurchnittlich hoher Sachkunde
- weit überdurchschnittlichem Fachwissen
- langjähriger Berufserfahrung.
Fehle es auch nur an einer dieser wichtigen Eigenschaften, müsse regelmäßig geprüft werden, ob neben einem zivilrechtlichen Aspekt (Rückforderung gezahlten Honorares, Schadenersatz wegen vorgetäuscchter Qualifikation ) außerdem nicht ein strafrechtlicher Rahmen (§§ 132, 263 StGB) infolge Betruges gegeben, wobei ein strafrechtliches Emittlungsverfahren in die Wege zu leiten sei !
Bereits der Betrugsversuch ist strafbar.
Es sei unerheblich, welche Berufsbezeichnung ( Gutachter, Experte usw.) im Einzelfall geführt wurde , maßgeblich sei bereits, inwieweit das Vorliegen eine Täuschungshandlung gegeben sei.
Frau Erna Müller-Zippendorff (Name geändert) und selbst ihr Ehemann Karl Gustav glaubte, ganz sicher zu wissen, ein Fachanwalt erhalte seine heraushebende Zusatzbezeichnung nach entsprechender gründlicher Zusatzausbildung und Prüfung , die er alsdann lebenslang z.B auf Briefkopf und sonstwo benutzen dürfe.
Dem ist aber nicht so.
Vielmehr muss nach bestandener Zusatzausbildung schon bald nach geraumer Zeit bereits das erste Auffrischungsseminar besucht und bestanden werden, damit der interessante Zusatztitel nicht verlorengeht . So führt schon beispielsweise eine Frist zur Seminar-Anmeldung versäumt zu haben zum Verlust.
Benötigt man einen wirklichen Fachanwalt mit noch gültiger Fach-Zulassung , kann man sich praktischerweise an den kostenfreien Service seiner regionalen Anwaltskammer (z.B RA-Kammer Koblenz) wenden und bittet dort formlos per Kontakt-Formular unter Benennen des Fachgebietes und des selbst definierten maximalen Entfernungsradiuses um Anschriften aus der Region.
Meist ziemlich rasch erhält man bis zu fünf Anschriften von geprüften fortgebildeten Fachanwälten.
Kurzum: sehr praktisch , nützlich , bürgernah .
Unverbindlich anrufen - telefonisch kurze Erstberatung ist zunächst kostenfrei
✆ 0151 5128 8709
oder benutzen Sie gerne unser unverbindliches Kontaktformular.