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 Reihe:  WAS MAN WEISS , WAS MAN  WISSEN SOLLTE

ist ihre neue Grundsteuer fehlerfrei und für Sie vorteilhaft  ermittelt 

Vorsicht auch bei Schenkung

 Fallstricke können entgegenstehen 

 Fallstricke erkennen, oft sehr verborgen

was verbirgt sich wirklich hinter mindestens  5  bautechnischen  Fachbegriffen ?

fachtechnisch fehlerfrei und  günstig für Sie beantwortet    ?

Bei Fragen einfach kurz anrufen.


12 goldene Regeln

 beim Hauskauf genau beachten

Fehlkauf vermeiden  -

Regel 1

plakativ werbliche Aussagen wie etwa " unabhängig "  kaum verlässlich

 Regel  2

größte Vorsicht vor blitzschnell erstellten Wertgutachten

Regel 3

Ortsbesichtigungen stets absolut unerlässlich

Videobesichtgungen teils extrem ungenau

Regel  4

immer absolut ganz neuen amtl. Lageplan vorlegen lassen

Regel  5

Objektbeschreibung sehr präzise verlangen

Regel  6

Bauscheindatum und Baubeginn nie identisch

Regel 7

       Bauzeichnung aus Bauantrag oft nicht identisch mit Ausführung                          Regel  8

konkrete Gebäudegröße stets örtlich genau prüfen

Regel  9

Angaben zur Wohnflächengröße korelliert nie mit Gebäudegröße

Regel 10

 Energieausweis besser nicht zu ernst nehmen

Regel  11

technische Baulasten sorgfältig ermitteln u. bewerten lassen

Regel  12

Vorsicht bei Berufsbezeichnung "Experte" o.ä.

vorsicht es handelt sich nie um Person mit geeignetem Beruf

oft fehlt staatliches Examen

   jeder kann sich diesen "Titel"  selbst zulegen






  WIE EHRLICH SIND EXPOSES TATSÄCHLICH  ?

      es kommt immer auf den Verfasser an , auf den seriösen bautechnisch kundigen Autor  !

   ist er obendrein  frei, wirklich  frei von Eigen- , Fremd- oder Firmeninteressen  ?

Oder besteht doch ein ganz klein erscheinendes  Eigeninteresse  ?

Ist er vielleicht an fremde Weisungen gebunden  ?

das Tragen gelber Schutzwesten ersetzt  keine Fachkunde:



Vorsicht bei betrügerischen Berufsbezeichnungen

" Gutachter " , " Experte " , " Sachverständiger "

  Das Tragen gelber Schutzwesten beweist keine hinreichende Fachkunde

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung entschied kürzlich das OLG München ebenso warnend wie klarstellend:

Es komme maßgeblich darauf an, ob etwa  "nur" eine  ungeschütze Berufsbezeichnung ( Gutachter, Sachverständiger , Experte  o.a.)  verwendet wird, vielmehr sei entscheidend, inwieweit die verwendete unzulässige Berufsbezeichnung geeignet war,  beim Verbraucher (oder der Allgemeinheit)  eine Täuschung über den zu erwartenden  konkreten fachlichen Ausbildungsstand hervorzurufen.

Der Verbraucher darf regelmäßig darauf vertauen können, dass bei Berufsbezeichnungen der vorliegenden Art stets eine besondere berufliche Qualifikation und Erfahrung besteht, die insbesondere daran zu ermessen

ist, ob Anforderungskriterien  nachstehender Güte erweislich vorliegen ( Dokumente etc.) :

  • fachspezifischer staatl. geprüfter Ausbildungsweg mit Abschluss
  • außergewöhnlich hohe Sachkunde
  • weit überdurchschnittliches Fachwissen
  • langjährige  Berufserfahrung auf sachverständigem Fachgebiet

Fehle es auch nur an einer dieser bedeutenden Eigenschaften, müsse  regelmäßig geprüft werden, ob neben  zivilrechtlichen Aspekten  (Rückforderung gezahlten Honorares, Schadenersatz wegen vorgetäuscchter Qualifikation )  zusätzlich  ein strafrechtlicher Rahmen (§§ 132, 263 StGB) infolge Betruges gegeben, sei, weshalb ein strafrechtliches Emittlungsverfahren unvermeidbar  !

Bereits der  Betrugsversuch ist strafbar.

Es sei unerheblich, welche Berufsbezeichnung  ( Gutachter, Experte, Spezialist  usw.) im Einzelfall geführt wird , maßgeblich sei bereits, inwieweit  eine Täuschungshandlung gegeben sei.    

 

 

Frau Erna Müller-Zippendorff (Name geändert) und selbst ihr Ehemann Karl Gustav glaubte, ganz sicher zu wissen, ein Fachanwalt erhalte seine heraushebende Zusatzbezeichnung nach  entsprechender gründlicher Zusatzausbildung und Prüfung , die er alsdann lebenslang  z.B auf Briefkopf und sonstwo benutzen dürfe.

Dem ist aber nicht so.

Vielmehr muss nach bestandener Zusatzausbildung schon bald nach geraumer Zeit bereits das erste Auffrischungsseminar besucht und bestanden werden, damit der interessante  Zusatztitel nicht verlorengeht . So führt schon beispielsweise eine Frist zur Seminar-Anmeldung versäumt zu haben zum Verlust.

Benötigt man einen wirklichen Fachanwalt mit noch gültiger Fach-Zulassung , kann man sich praktischerweise an den kostenfreien Service seiner regionalen Anwaltskammer (z.B RA-Kammer Koblenz) wenden und bittet dort  formlos per Kontakt-Formular unter Benennen des Fachgebietes und des selbst definierten maximalen Entfernungsradiuses um Anschriften aus der Region.

Meist ziemlich rasch erhält man bis zu fünf Anschriften von geprüften fortgebildeten Fachanwälten.

Kurzum:  sehr praktisch , nützlich , bürgernah .

Vorsicht bei feuchten Kellerwänden: Ihre Gebäudeversicherung

lehnt in aller Regel bei Grundwasseraustritt jeglichen Schadenersatz ab

. das bdeutet aber nicht, dass nun  rund um ihr Haus aufgegraben werden müsste, damit ein flächenhafter Zugang zum undichten Mauerwerk geschaffen sei.

Es gibt geprüfte Methoden mit der erschreckenden Terminologie

"Injektionstechnik". Dabei werden die " Injektionen "  allerdings  auf

der KeIlerwand-Innenseiten eingebracht, damit die Kellerwand ihre Dichtefunktion kurzfristig wiedererlangt. Wichtig ist allerdings, dass  zu  dem Injektionsmittel eine  unabhängige staatliche Zulassung vorliegt, mittels der eine lebenslange Wirksamkeit  nachgewiesen werden kann !

Ersatzmittel ohne staatliche Zulassung verlieren nämlich ihre Wirksamkeit nach ca. 10... 20 Jahren, erscheinen dabei  preislich günstiger.

Wie bei anderen Dingen so  sei auch hier der Merksatz in Erinnerung

gerufenbillig ist teuer, muss man es letztlich doch immer  2 x bezahlen !


Unverbindlich anrufen - telefonisch kurze Erstberatung ist zunächst kostenfrei
0151 5128 8709
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