News


Aus unserer Reihe:  WAS MAN WEISS , WAS MAN  WISSEN SOLLTE

12 goldene Regeln

 beim Hauskauf genau beachten

Fehlkauf vermeiden  -

Regel 1

plakativ werbliche Aussagen wie etwa " unabhängig "  kaum verlässlich

 Regel  2

größte Vorsicht vor blitzschnell erstellten Wertgutachten

Regel 3

Ortsbesichtigungen stets absolut unerlässlich

Videobesichtgungen teils extrem ungenau

Regel  4

immer absolut ganz neuen amtl. Lageplan vorlegen lassen

Regel  5

Objektbezeichnung  sehr präzise verlangen

Regel  6

Bauscheindatum und Baubeginn nie identisch

Regel 7

       Bauzeichnung aus Bauantrag meist nicht identisch mit Ausführung                          Regel  8

konkrete Gebäudegröße stets örtlich genau prüfen

Regel  9

Angaben zur Wohnflächengröße korelliert nie mit Gebäudegröße

Regel 10

Verlässlichkeit Energieausweis besser nicht zu ernst nehmen

Regel  11

technische Baulasten sorgfältig ermitteln u. bewerten lassen

Regel  12

Vorsicht bei Berufsbezeichnung "Experte",

es handelt sich nie um einen  geregelter Ausbildungsberuf, keine staatl. Prüfung

   jeder kann sich diesen "Titel" rein privat selbst zulegen













  WIE EHRLICH SIND EXPOSES WIRKLICH  ?


      es kommt immer auf den Verfasser an , auf den seriösen Autor an !

   ist er frei, wirklich ganz frei von Eigen- oder Firmeninteressen  ?

Oder besteht doch ein ganz klein erscheinendes  Eigeninteresse  ?



Vorsicht bei betrügerischen Berufsbezeichnungen

" Gutachter " , " Experte " , " Sachverständiger "

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung entschied kürzlich das OLG München ebenso warnend wie klarstellend:

Es komme maßgeblich darauf an, ob etwa  "nur" eine  ungeschütze Berufsbezeichnung ( Gutachter, Sachverständiger , Experte  o.a.)  verwendet wird, vielmehr sei entscheidend, inwieweit die verwendete unzulässige Berufsbezeichnung geeignet war,  beim Verbraucher (oder der Allgemeinheit)  eine Täuschung über den zu erwartenden  konkreten fachlichen Ausbildungsstand hervorzurufen.

Der Verbraucher muss regelmäßig darauf vertauen können, dass bei Berufsbezeichnungen der vorliegenden Art stets eine besondere berufliche Qualifikation und Erfahrung besteht, die insbesondere daran zu ermessen

ist, ob Anforderungskriterien  nachstehender Güte erweislich vorliegen ( Dokumente etc.) :

  • fachspezifischer staatl. geprüfter Ausbildungsweg
  • außergewöhnlich hohe Sachkunde
  • weit überdurchschnittliches Fachwissen
  • langjähriger Berufserfahrung.

Fehle es auch nur an einer dieser beutenden Eigenschaften, müsse  regelmäßig geprüft werden, ob neben  zivilrechtlichen Aspekten  (Rückforderung gezahlten Honorares, Schadenersatz wegen vorgetäuscchter Qualifikation )  zusätzlich  ein strafrechtlicher Rahmen (§§ 132, 263 StGB) infolge Betruges gegeben, sei, weshalb ein strafrechtliches Emittlungsverfahren unvermeidbar  !

Bereits der Betrugsversuch ist strafbar.

Es sei unerheblich, welche Berufsbezeichnung  ( Gutachter, Experte, Spezialist  usw.) im Einzelfall geführt wird , maßgeblich sei bereits, inwieweit  eine Täuschungshandlung gegeben sei.     



Frau Erna Müller-Zippendorff (Name geändert) und selbst ihr Ehemann Karl Gustav glaubte, ganz sicher zu wissen, ein Fachanwalt erhalte seine heraushebende Zusatzbezeichnung nach  entsprechender gründlicher Zusatzausbildung und Prüfung , die er alsdann lebenslang  z.B auf Briefkopf und sonstwo benutzen dürfe.

Dem ist aber nicht so.

Vielmehr muss nach bestandener Zusatzausbildung schon bald nach geraumer Zeit bereits das erste Auffrischungsseminar besucht und bestanden werden, damit der interessante  Zusatztitel nicht verlorengeht . So führt schon beispielsweise eine Frist zur Seminar-Anmeldung versäumt zu haben zum Verlust.

Benötigt man einen wirklichen Fachanwalt mit noch gültiger Fach-Zulassung , kann man sich praktischerweise an den kostenfreien Service seiner regionalen Anwaltskammer (z.B RA-Kammer Koblenz) wenden und bittet dort  formlos per Kontakt-Formular unter Benennen des Fachgebietes und des selbst definierten maximalen Entfernungsradiuses um Anschriften aus der Region.

Meist ziemlich rasch erhält man bis zu fünf Anschriften von geprüften fortgebildeten Fachanwälten.

Kurzum:  sehr praktisch , nützlich , bürgernah .


Unverbindlich anrufen - telefonisch kurze Erstberatung ist zunächst kostenfrei
0151 5128 8709
oder benutzen Sie gerne unser unverbindliches Kontaktformular.